Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?
Das fortgesetzte und absichtsvolle Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über einen längeren Zeitabschnitt beschreibt man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Unter dem Ausdruck Mobbing werden verschiedene Handlungen zusammengefasst, welche jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein vielschichtiges Phänomen, welches allein in Deutschland circa 1,5 Millionen Beschäftigte am Arbeitsplatz betrifft.
Mobbing im beruflichen Umfeld ist häufig durch unzureichende Arbeitsorganisation determiniert, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter negativen Umständen Auseinandersetzungen und Feindseligkeiten begünstigt. Gelingt es der Leitungsebene im Betrieb nicht, die Gegebenheiten zu korrigieren, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren
Mobbing ist ein negatives Konzept mit zahllosen möglichen Mitwirkenden, dass es zu durchschauen gilt. Manche Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie sich sorgen sonst ebenfalls zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zusehen und dazu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen beispringen.
Falls ein Mitarbeiter das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich wehren, indem er zuerst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Wenn das nicht dienlich ist, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.
In diesem soll der Betroffene einzelne Mobbinghandlungen über einige Wochen genau erfassen, das bedeutet, exakt notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, Beschimpfungen, Verallgemeinerungen und eigene Wertungen gehören aber gewiss nicht hinein.
Gehören zu diesen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber durchweg in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
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