Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Wenn juristische Dinge zu tätigen sind, kommen Anwälte ins Spiel. Wahrscheinlich ist es ein Patentanwalt, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von natürlichen und juristischen Personen. Parallel gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die rechtlichen Probleme in Unternehmen und Verbänden kümmern.

Erst wenn ein Anwalt spezielle Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist er berechtigt, sich als Fachanwalt zu bezeichnen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit 2019 auf 24 Rechtsgebieten erlaubt. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, wie aus einem Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Gerade mal 28 von hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht.

Priorität hat dennoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen hinsichtlich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erlangen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihn bearbeitete Fälle nachweisen, entsprechend muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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