Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine Möglichkeit, um auf vertragswidriges Verhalten hinzudeuten und mit der Bedingung zu versehen, dieses ab sofort zu unterlassen. Eine Abmahnung kann durch den Arbeitnehmer oder auch durch den Arbeitgeber erfolgen. In der Regel wird die Abmahnung jedoch vom Arbeitgeber initiiert, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Die Abmahnung unterscheidet sich dabei signifikant durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften, von anderen Disziplinarmaßnahmen. In Abweichung zur Belehrung, Betriebsbuße und Co enthält die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese kündigt direkt an, dass der Betroffene mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Bitte nicht vergessen: Bei jeder Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Es gibt unterschiedliche Alternativen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Abgemahnte können den Betriebsrat einschalten, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, einfach nichts tun oder eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen.

Eine vorschnelle Reaktion sollte der Abgemahnte sich aber verkneifen, weil es weder sinnvoll ist, unbedacht zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Aber gewiss kann es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Vorwürfen beschäftigt.

Zuweilen wird empfohlen, gegen eine erteilte Abmahnung zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es ratsam ist, nichts zu tun. Eine augenfällig zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.

Wie die sinnvollste Gegenmaßnahme auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den subjektiven Umständen ab. Sieht der Betroffene eine Abmahnung als begründet an, muss er sein vertragswidriges Verhalten lediglich abstellen. Ist die Sache komplexer, empfiehlt es sich, externe Hilfe zu nutzen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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