Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht reguliert die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, besonders die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn nötig, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht reguliert Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder die Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht behandelt die Gegebenheiten des Tarifrechts, des Streik- und Aussperrungsrechts sowie des Betriebsverfassungsrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein extrem kleinteiliges Rechtsgebiet, weil es trotz vieler Ansätze, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ebendeshalb müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen herumschlagen. 

Die Rechtsquellen finden sich in der Normenpyramide, welche mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien eingeleitet wird und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als tiefste Ebene langt. 

Zudem müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht beherzigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Essen übernommen werden kann. 

Doch wenn ist es ratsam einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren? Sicher, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel berufliche Aussichten, Geld, die Karriere oder einfach nur den guten Ruf. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist betreffend der juristischen Lage immerzu auf dem neuesten Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist bedeutsam, wenn zum Beispiel die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Essener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0201-64700075


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