Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Abgeltung der Leistungen eines Rechtsanwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte ein Mandant des Rechtsanwalts mit einem Verfahren zum Beispiel 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8.000 Euro. Abhängig davon, welche Aufgaben beauftragt wurden, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Weniger einfach ist die Berechnung des Streitwertes, wenn es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Gesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt ergo darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 8.250,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 558,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 362,70 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 558,00 Euro, also 669,60 Euro. Einschließlich der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.252,24 Euro.

Dieser Betrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 558,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1.916,26 Euro. Jedoch auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 3.671,09 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.509,13 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das damit einhergehenden Haftungsrisikos ansteigen, erhöhen sich auch die Gebühren, doch degressiv und nicht linear.

Zweifellos kann ein Gerichtsverfahren ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Essen werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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