Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung in aller Regel keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist insbesondere dem Fakt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf abzielt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Abfindungsansprüche lassen sich in Deutschland trotzdem, in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie jene, die nicht erzwingbar sind, unterscheiden. Unmöglich erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich zur Frage der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen nach einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts allerdings, sofern das Betriebsverfassungsgesetz, ein Sozialplan oder der Tarifvertrag solches vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der unerlässlichen Punkte bei der Ausgestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Berücksichtigung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer unbedachten Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe ist nicht durch ein Gesetz bestimmt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Jedoch sind die Arbeitnehmer generell im Nachteil, weil sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus verschiedenen Gründen nicht gewachsen sind.

Die Arbeitgeber versuchen, aus ihrer Position der psychologischen, intellektuellen und wirtschaftlichen Stärke, die Höhe der Abfindung zu drücken, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Darum lohnt es sich zu prüfen, ob es sich rechnet die genannten Nachteile durch das Einschalten eines Rechtsanwalts auszugleichen.

Fraglos gibt es bei derartigen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten? Unsere Essener Rechtsanwälte handeln häufig bemerkenswert hohe Abfindungen für unsere Mandanten aus, deshalb empfehlen wir besten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu erwägen.

Wir von der Essener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0201 64700075


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