Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind die Partei, die die Arbeitsstelle oder das Unternehmen zur Verfügung stellt, bei dem der Arbeitnehmer beschaftigt ist. Der Arbeitgeber kann eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine Organisation sein.

Arbeitnehmer sind die andere Partei im Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer sind die Partei, die die Arbeit oder die Dienstleistung für den Arbeitgeber erbringt. Der Arbeitnehmer kann eine Einzelperson sein, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags angestellt ist.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Prinzipiell gelten für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu übergeben. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und unter Umständen das Ende des Arbeitsvertrages hinein, weiterhin kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Erklärungen zur Arbeitsleistung lassen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen unterteilen. In gleicher Weise sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, genannt werden. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nicht fehlen sollten die Angaben zu den vermögenswirksamen Leistungen, Zulagen, Aufwendungsersatz und Gratifikationen. 

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