Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Der Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, bei der es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Arbeitgeber sind in aller Regel Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, aber auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die andere Partei im Arbeitsvertrag, denn ohne gäbe es die Arbeitgeber genauso nicht. Jedoch handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Insofern ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, die Inhalte und den Erbringungsort der Arbeit.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Prinzipiell gelten für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Beschäftigung zu geben. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und unter Umständen das Ende des Arbeitsvertrages hinein, weiterhin kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Erklärungen zur Arbeitsleistung lassen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen unterteilen. In gleicher Weise sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, genannt werden. 

Unter den Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nicht fehlen sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Zulagen, Aufwendungsersatz und Gratifikationen. 

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