Urlaub



Urlaub

Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird oft als die schönste Zeit des Jahres bezeichnet, und nur wenige würden dem widersprechen. In dieser Zeit ist man von seinen Arbeitspflichten befreit, erhält weiterhin sein Gehalt und in vielen Unternehmen sogar zusätzliches Urlaubsgeld. Dennoch gibt es immer wieder arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erholungsurlaub. Manchmal handelt es sich um Missverständnisse, die durch falsche Annahmen verursacht werden, aber viel häufiger geht es um ernsthafte Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden, sind genaue Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Bedingungen angebracht. Üblicherweise genügt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, um den Urlaubsanspruch festzustellen. Insoweit sich in diesem nichts findet, gilt für ausnahmslos jeden Beschäftigten in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Hauptsächlich muss der Erholungsurlaub vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber formell beantragt werden – am besten zu Beginn des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Dieses kann entweder verbal oder in Schriftform erfolgen, aber hat jede Option Vor- und Nachteile. 

Von nun an obliegt es dem Arbeitgeber, den Urlaubsantrag anzunehmen, um dem Arbeitnehmer diesen somit zu erlauben. Die Bewilligung des Urlaubs sollte normalerweise schnell erfolgen, damit der Beschäftigte diesen richtig planen kann, doch wird dafür durch den Gesetzgeber keine Frist gesetzt. 

Fürchtet der Arbeitnehmer eine Ablehnung des Urlaubs, und nichts anderes ist es, wenn keine Genehmigung erteilt wird, bleibt dem Antragsteller allein der Gang vors Arbeitsgericht, um seinen Urlaubswünschen Geltung zu verschaffen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist dringend abzuraten, denn diese führt vielleicht ohne Umweg zu einer wirksamen fristlosen Kündigung. 

Für die Kalkulation des Urlaubsgeldes kommt es darauf an, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bezogen hat. Das Urlaubsgeld sollte vor Beginn des Urlaubs ausgezahlt werden.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrem Urlaub

Wir von der Essener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0201 64700075


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0201-64700075

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.