Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – was ist das?
Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Rechtsgültigkeit von Kündigungen hängt durchgängig von deren Wirksamkeit ab, welche indessen an verschiedene Bedingungen geknüpft ist, so müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es existieren etliche Möglichkeiten die Kündigungsarten zwecks besserer Übersicht zu unterteilen. Es ist zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, sowie zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung zu unterscheiden. Außerdem lässt sich zwischen Verdachts-, Druck- und Änderungskündigungen differenzieren.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Das bedeutendste Erfordernis für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung grundsätzlich ungültig. Es gibt freilich Ausnahmen, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel mündlich kündigt und anschließend einfach nicht mehr zur Arbeit kommt, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung veranlassen.
Gleichfalls bedeutsame Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz beschützt eine große Anzahl von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Leider gilt dieser Kündigungsschutz nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und gilt nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.
Für bestimmte Personengruppen gibt es darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Keinesfalls dürfen Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Schwangere sowie Mütter und Väter während der Elternzeit gekündigt werden.
Nachdem Sie die Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Essen einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Essen. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0201 64700075
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