Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt Kosten auflaufen, offerieren wir Ihnen, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es reicht ein Anruf unserer Nummer 0201-64700075. Hier sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt verbunden, diesem können Sie Ihr Anliegen vortragen und bekommen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.

Diese Bewertung sowie die hiermit verbundenen Chancen befähigt Sie, selber einzuschätzen, inwiefern sich in dieser Sache eine tiefgründigere rechtliche Beratung und juristische Vertretung rentiert. Hiernach können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt. In unserer Essener Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In diesem Gespräch wird auch eruiert, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Im Übrigen ist das Beratungsgespräch für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Essen. Genau wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der am Ende maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 8.250,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 1683,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 664,02 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 8.250,00 Euro Streitwert, 3.367,70 Euro nach einem Urteil und 4.695,74 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Essener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0201 64700075


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