Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Nach Möglichkeit, rasch! Nachdem Mitarbeiter von ihrer Kündigung erfahren, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Aber gerade in diesen Tagen ist es wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein aufgrund dessen ist es sinnvoll unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Manche Gekündigte schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt anzurufen, weil sie überzogene Honorare erwarten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Nachdem Sie Ihre Situation dargelegt haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtlichen Möglichkeiten selber zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich vom Arbeitgeber nicht beeinflussen zu lassen, vor allem gibt es keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterschreiben. Dagegen läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.

Ziehen Sie nach einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese missachtet, verspielt rechtliche Möglichkeiten und riskiert außerdem den finanzielle Ansprüche.

In der Folge einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das heißt, wenn der Abeitnehmer nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.

Aber aufgepasst, gibt es doch erheblich kürzere Fristen, die nach einer Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Deshalb empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Wir von der Essener Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0201 64700075


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