Abfindung
Abfindung erzwingen und aushandeln
Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung
Grundsätzlich gibt es zweifellos keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, da das Arbeitsrecht und mit ihm die Arbeitsgerichte auf den Anspruch auf Weiterbeschäftigung abzielen. Den Weiterbeschäftigungsanspruch versucht der Arbeitgeber von dem auf Weiterbeschäftigung klagenden Arbeitnehmer "abzukaufen". Aus Kostengründen geschieht das am besten schon zur Güteverhandlung, noch bevor das Arbeitsgericht ein Urteil gefällt hat.
Die Einschätzungen zur Frage, ab welcher Höhe eine Abfindung angemessen ist, reichen weit auseinander. Immer wieder anzutreffen ist der Ansatz, dem Arbeitnehmer pro Beschäftigungsjahr einen halben Monatslohn zuzugestehen. De facto gibt ein Beschäftigter seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung mit dieser Faustformel jedoch zu günstig her. Fast immer ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine exakte individuelle Analyse zu ermitteln, wobei der Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung entscheidend ist.
Die Höhe der Abfindung
Schließlich wird die Höhe der Abfindung nicht durch irgendeine Formel bestimmt, sondern durch das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei ist die Arbeitgeberseite aus vielen Gründen im Vorteil, weshalb die Arbeitnehmer gut daran tun, externe Hilfe zu nutzen.
Anwälte für Arbeitsrecht sind in der Lage, die maximale Höhe der Abfindung ziemlich genau abzuschätzen und verfügen durch ihre Fachkenntnisse und Berufserfahrungen über eine weitaus bessere Position bei den Verhandlungen.
In einigen Fällen kann es aber doch einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung geben. Ein mit dem Fall betrauter Rechtsanwalt zieht diese Möglichkeit zweifellos stets in Betracht Gleichermaßen ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch möglich, wenn beispielsweise alle per Kündigung ausgeschiedenen Mitarbeiter eine Abfindung erhielten.
Immer dann, wenn Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz genießen, lange oder an exponierter Stelle im Unternehmen tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erzielen. Es gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad der Kündigung und je stärker der vorhandene Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – entsprechendes Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung
Wir von der Kanzlei Kronbichler in Essen sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0201-64700075
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0201-64700075
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal